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Seminarbezuschussung

Worum handelt es sich bei der Seminarbezuschussung/Härtefallregelung?

Da wir allen Mitgliedern ermöglichen wollen, Seminare und Akademien zu besuchen, können finanziell schwächere Mitglieder eine Bezuschussung beantragen. Bei Seminaren kann der QED Übernachtungskosten für eine oder mehrere Nächte übernehmen, bei der Akademie 50% bis 100% der Kosten. Eine Gegenleistung in Form von Unterstützung bei der Planung und Durchführung des Seminars, zum Beispiel durch Mithilfe bei der Anfahrtsplanung, einen Vortrag, etc. wäre eine erfreuliche Geste. Die Bezuschussung ist pro Jahr und Mitglied auf maximal 250€ beschränkt und abhängig von der aktuellen finanziellen Situation des Vereins.

Darüber hinaus können auch Verpflegungskosten geltend gemacht werden.

  • Personen dürfen nach der Veranstaltung belegen, wie viel sie insgesamt für Verpflegung während der Veranstaltung ausgegeben haben.
    Dies kann durch offizielle Rechnungen oder Eigenbelege passieren.
  • Dieser Betrag wird durch die offizielle Verpflegungskostenpauschale nach §9 Abs. 4a Einkommenssteuergesetz, berechnet über alle nicht im Teilnahmebeitrag inkludierten Mahlzeiten, nach oben begrenzt.
  • Der entstehenden Betrag kann anteilig oder komplett erstattet werden.
    Dies liegt im Ermessen des Vorstands, wie auch bei der Härtefallregelung.
  • Der erstattet Betrag fällt nicht unter andere Begrenzungen der Ausgaben für die Härtefallregelung.

Wie beantrage ich eine Seminarbezuschussung?

Wendet Euch am besten persönlich an unseren Kassier:

kassier [a.t ] qed-verein [punkt] de

Der Antrag sollte in Briefform abgefasst sein und neben der Angabe der zu bezuschussenden Veranstaltung eine kurze Begründung des Antrags enthalten, sowie eine Angabe, in welcher Höhe ihr eine Eigenbeteiligung leisten könnt.

Wie lässt sich sonst noch Geld sparen?

Für Referenten übernimmt der QED einen Teil der Unterbringungskosten (15€ für einen Vortrag, 25€ für zwei Vorträge und 30€ für drei oder mehr Vorträge). Seminar-Organisatoren erhalten einen Zuschuss von 50% für die Übernachtungen. Falls ihr diesen Zuschuss in Anspruch nehmen wollt, müsst ihr dies einfach nur auf der Überweisung der Seminargebühr vermerken.

Wer entscheidet über die Bezuschussung?

  1. Der Antrag wird zunächst vom Kassier an den Vorstandvorsitzenden weitergeleitet. Stimmen beide dem Antrag zu, ist der Antrag erfolgreich, wird der Antrag von beiden abgelehnt, ist der Antrag gescheitert.
  2. Herrscht Uneinigkeit zwischen Kassier und Vorstandsvorsitzendem, so wird bei dem Antragssteller nachgefragt, ob die Mail (in evtl. anonymisierter Form) an den restlichen Vorstand weitergeleitet werden kann. Wird dies von dem Antragssteller abgelehnt, so ist der Antrag gescheitert.
  3. Wird der Weiterleitung zugestimmt, so entscheidet der gesamte Vorstand per Abstimmung über den Antrag.

Weiterhin erhalten die beiden Kassenprüfer Einblick in die entsprechenden Vorgänge in nicht-anonymisierter Form. Davon abgesehen werden die Daten strikt vertraulich behandelt und an keine weiteren Personen weitergeleitet.

Fragen

Gerne per mail an vorstand [a.t ] qed-verein [punkt] de oder kassier [a.t ] qed-verein [punkt] de.